Unser Mietpark

Mit unserem Mietpark an leistungsstarken Geräten bieten wir Ihnen die Möglichkeit diese Produkte kennen zu lernen oder für einen kurzfristigen Bedarf zu nutzen. Selbstverständlich können Sie auch während einer Reparatur unseren Mietpark zu Sonderkonditionen in Anspruch nehmen.
Über die Verfügbarkeit der einzelnen Produkte informieren wir Sie gerne auf Anfrage.

Mietbedingungen:

  1. Mindestmietzeit: 1 Tag; Mietwoche: 5 Tage; Mietmonat: 20 Tage.
  2. Das Gerät muß am letzen Tag des Mietverhältnisses bis Geschäftsschluß zurückgebracht werden.
  3. Die Mietzeit verlängert sich nach Ablauf von 24 Stunden automatisch um einen Tag.
  4. Das Gerät muß in einwandfreiem, betriebsbereitem, sauberem Zustand zurückgebracht werden. Bei verschmutzter Rückgabe wird eine Reinigungsgebühr in Höhe einer halben Tagesmiete pro Gerät erhoben.
  5. Der Transport, sowie etwaige Transportschäden, gehen zu Lasten des Mieters.
  6. Für die Zeit bis zur Rückgabe des Gerätes haftet der Mieter für sämtliche Schäden am Gerät. Ausgenommen sind davon Schäden, die durch ordnungsgemäßen Gebrauch verursacht sind. Der Mieter ist dafür beweispflichtig, dass aufgetretene Schäden, Verschleißschäden sind.
  7. Bei Schäden oder Defekten, die während des Gebrauchs auftreten, muß das Gerät sofort an den Vermieter zurückgegeben werden. Eigene Eingriffe dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung übernimmt der Mieter alle eventuell entstehenden Kosten für die Reparatur oder Ersatzstellung.
  8. Für Diebstahl oder Untergang durch höhere Gewalt übernimmt der Mieter das volle Risiko.
  9. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von Haftpflichtansprüchen aus dem Betrieb und der Aufstellung des Gerätes freizustellen, auch seitens Dritter.                                                                                             

    Haftung für Sach- und Körperschäden

    Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden

    die dem Mieter, oder Dritten durch den Gebrauch des Gerätes entstehen.